Patentverwertung

Bei der Verwertung von Schutzrechten unterscheidet man grundsätzlich zwischen der Eigenverwertung, dem Verkauf von Schutzrechten bzw. von Nutzungsrechten und der Vergabe von Lizenzen.

In der Praxis erfolgt vorrangig die Eigennutzung durch den Rechteinhaber. Die Vergabe von Lizenzen als eine Form der beschränkten Rechtsübertragung hat eine größere Bedeutung erlangt. Bei Lizenzverträgen unterscheidet man zwischen herkömmlichen Verwertungslizenzen, Lizenzaustauschverträgen und Lizenzverträgen zur verdeckten Gewinnabschöpfung. In der Praxis werden häufig ausschließliche oder einfache Lizenzen vergeben.

Mein Dienstleistungsangebot

  • Unterstützung bei der Suche von Unternehmen, die Ihnen die Arbeit der Verwertung und Markteinführung von Produkten abnimmt
  • Erstellung von Lizenzaustauschverträgen
  • Erstellen von Lizenzverträgen
  • Beratung bei der Verwertung Ihrer Schutzrechte
  • Bewertung Ihrer Schutzrechte
  • Vertragsgestaltung beim Verkauf von Schutzrechten und Nutzungsrechten

Häufig gestellte Fragen

  • Was versteht man unter dem Wert eines Patents?
  • Was sind Indikatoren für den Wert eines Patents?
  • Aus welchen Gründen sollte man ein Patent bewerten?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer ausschließlichen Lizenz?
  • Welche Arten von Lizenzen gibt es?
  • Kann eine Lizenz zeitlich, räumlich und inhaltlich eingeschränkt werden?