Gebrauchsmusterrecht

Das deutsche Gebrauchsmuster schützt technische Erfindungen mit der Ausnahme von Verfahren und stellt eine kostengünstige Alternative zu einer Patentanmeldung dar. Es ist ein vom Patentrecht vollkommen unabhängiges nationales technisches und eigenständiges Schutzrecht.

Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht, das im Register eingetragen und veröffentlicht wird, sofern die formellen Voraussetzungen und keine offensichtlichen Mängel vorliegen. Eine Prüfung der Neuheit, des erfinderischen Schritts und der gewerblichen Anwendbarkeit findet nicht statt.

Anzumerken ist, dass das deutsche Gebrauchsmuster eine Neuheitsschonfrist genießt. Dies ist insbesondere für den Fall bedeutsam, dass Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht haben und ein Patentschutz mangels Neuheit ausscheidet. Dann besteht innerhalb von sechs Monaten die Möglichkeit, ein Gebrauchsmuster für diese Erfindung anzumelden.

Die maximale Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt zehn Jahre, wobei nach drei, sechs und acht Jahren eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden muss. Es gibt kein europäisches oder internationales Gebrauchsmuster, da nicht in jedem Land ein Gebrauchsmusterschutz existiert.

Mein Dienstleistungsangebot

  • Durchführung von Stand-der-Technik-Recherchen in den einschlägigen Recherchedatenbanken
  • Ausarbeitung von Gebrauchsmusteranmeldungen
  • Unterstützung bei der Abzweigung eines Gebrauchsmusters aus einer Patentanmeldung
  • Durchführung von Löschungs- und Beschwerdeverfahren in Bezug auf eingetragene Gebrauchsmuster vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht
  • Mitwirkung bei Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof
  • Durchführung von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen bei Gebrauchsmusterverletzungen
  • Durchführung von einstweiligen Verfügungsverfahren und Gebrauchsmusterverletzungsverfahren vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten sowie Mitwirkung beim Bundesgerichtshof
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Schutzrechtsportfolios
  • Unterstützung beim Aufbau einer Patentabteilung
  • Fristenkontrolle und Erinnerung der Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren
  • Ausarbeitung und Hinterlegung von Schutzschriften
  • Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfinderrecht

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Gebrauchsmuster?
  • Was kann durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Patent und einem Gebrauchsmuster?
  • Ist die Durchführung einer Stand der Technik Recherche notwendig?
  • Was bildet den relevanten Stand der Technik für ein Gebrauchsmuster?
  • Welche Vorteile bietet ein Gebrauchsmuster gegenüber einem Patent?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gebrauchsmuster abgezweigt werden?
  • Welche Rechte stehen mir aus dem Gebrauchsmuster zu?