Designschutz

Nach dem Designgesetz ist ein Muster insbesondere die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt.

Ausgeschlossen vom Designschutz sind insbesondere Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind. Folglich schützt das Design den optischen Eindruck, während das Patent und das Gebrauchsmuster die technische Erfindung schützt.

Das Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht, was bedeutet, dass die Voraussetzungen der Neuheit und der Eigenart im Eintragungsverfahren nicht geprüft werden.

Die Anmeldung und Registrierung eines deutschen Designs findet statt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), eines europäischen Designs beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und eines internationalen Designs beim Internationalen Büro der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Mein Dienstleistungsangebot

  • Beratung in Bezug auf Designanmeldungen und Anmeldestrategien
  • Durchführung des Anmeldeverfahrens von deutschen, europäischen und internationalen Designanmeldungen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum
  • Durchführung von Designlöschungsverfahren
  • Durchführung von Berechtigungsanfragen und Abmahnungen bei Designverletzungen
  • Durchführung von einstweiligen Verfügungsverfahren und Designverletzungsverfahren vor den Landgerichten und den Oberlandesgerichten sowie Mitwirkung beim Bundesgerichtshof
  • Verteidigung gegen Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Designverletzungsverfahren
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Schutzrechtsportfolios
  • Unterstützung beim Aufbau einer Patentabteilung
  • Fristenkontrolle und Erinnerung der Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist ein Design und was kann damit geschützt werden?
  • Weshalb sollten Sie Ihr Design schützen lassen?
  • Wann soll man ein Design anmelden?
  • Was gehört zum Schutzbereich eines Designs?
  • Prüft das Amt die Designanmeldung?
  • Was ist die Neuheitsschonfrist?
  • Wie lange ist die maximale Laufzeit eines Designs?
  • Kann die Priorität einer früheren Designanmeldung in Anspruch genommen werden?
  • Wie lange dauert das Eintragungsverfahren?
  • Wann tritt der Schutz ein?
  • Was kostet eine Designanmeldung?

Alle Rechte vorbehalten. Alle Textinhalte und Bilder sowie ihre Arrangements unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums.